Beglaubigte Übersetzungen – was brauche ich für „mein“ Land?

Unser Teil drei der Blog-Serie für beglaubigte Übersetzungen gibt Aufschluss darüber, für welches Land welche Schritte erforderlich sind, damit Ihr Dokument international anerkannt wird. Wir zeigen Ihnen unterschiedliche Herangehensweisen auf – und obwohl natürlich jedes Land individuell betrachtet werden muss, sind Sie dann gut für beglaubigte Übersetzungsprojekte verschiedenster Art gerüstet & können so beim nächsten Mal Zeit und Nerven sparen!

Was es mit dem „Haager Abkommen“ auf sich hat

Das sogenannte „Haager Abkommen“ sollten Sie sich merken. Das ist ein ganz wichtiger Anhaltspunkt für beglaubigte Übersetzungen, die für das Ausland bestimmt sind. Warum es so wichtig ist? Weil Staaten, die Teil dieses Abkommens sind, wesentlich einfachere Schritte bei der beglaubigten Übersetzung nach sich ziehen. Sie erfordern als letzten Schritt „nur“ eine Apostille – das ist die offizielle Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr für alle Staaten des Haager Abkommens. Mit einer Apostille wird die Echtheit einer Unterschrift, eines Siegels oder Stempels bestätigt. Damit ersparen Sie sich zeitraubende Überbeglaubigungsschritte und damit auch Kosten – wie Sie gleich sehen werden.

Beispiel beglaubigte Übersetzung für Peru – 5 Schritte

Peru ist Teil des Haager Abkommens und wir zeigen Ihnen ganz anschaulich, welche Schritte es braucht, um Ihr Dokument für Peru beglaubigt übersetzen zu lassen. Nehmen wir einen Strafregisterauszug, der in internationalen Geschäftskontexten recht häufig für offizielle Zwecke benötigt wird. Das ist der Weg, den er geht, bis er in Peru anerkannt wird:

Beispiel beglaubigte Übersetzung für China – 7 Schritte

Sie müssen einen Firmenbuchauszug ins Chinesische übersetzen und beglaubigen lassen, international anerkennen lassen und anschließend nach China schicken? Kein Problem – da China allerdings nicht Teil des Haager Abkommens ist, geht Ihr Dokument in diesem Fall einen etwas längeren Weg:

Aufatmen: Beglaubigungen werden immer einfacher

Für die beglaubigte Übersetzung mancher Dokumente muss seit einer am 16.2.2019 erlassenen Verordnung innerhalb der EU weder eine Apostille noch eine Legalisation organisiert werden. Klingt doch super! Ja, auf jeden Fall – und es ist ein Schritt in Richtung raus aus dem Bürokratie-Dschungel. Diese Verordnung gilt u.a. für Dokumente zu folgenden Sachverhalten:

Doch obwohl es diese Vereinfachung nun für mehrere Dokumente gibt, haben wir in den letzten Jahren miterlebt, dass Zielempfänger des Dokuments auf die früher erforderlichen Beglaubigungs- und Überbeglaubigungsschritte bestanden haben.

Deshalb halten wir mit Ihnen auch bei jedem Projekt Rücksprache und klären gemeinsam, wo Sie am besten noch nachfragen und wie Sie sichergehen können, dass unsere empfohlene Vorgehensweise von Ihrer Zielbehörde akzeptiert wird.

Es gilt sowieso immer: Jedes Dokument muss vor einer beglaubigten Übersetzung einzeln analysiert werden, um herauszufinden, ob und welche weiteren Schritte erforderlich sind.

Wenn Sie noch kein bestimmtes Projekt geplant haben und einfach nur Fragen zur Vorgehensweise für ein bestimmtes Land haben, dann melden Sie sich gerne auch zu Beratungszwecken bei uns. Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können!

Fazit

Nun wissen Sie, was das Haager Abkommen ist, was Apostille, Legalisation und Überbeglaubigung bedeutet und wann Sie was brauchen. Grundsätzlich gilt aber: Sie müssen sich Legalisationen, Überbeglaubigungen und Apostillen nicht auseinanderzusetzen, das machen wir gerne für Sie. Vielleicht möchten Sie aber den ein oder anderen Schritt selbst durchführen oder sich einfach einen groben Überblick über unterschiedliche Fallbeispiele verschaffen – diesen konnten wir Ihnen nun sicherlich geben. Da in vielen Firmen Dokumente für die internationale Anerkennung vorbereitet werden müssen, wird Ihnen dieses Wissen sicherlich noch nützen. Und wenn doch noch eine Frage offen ist: Sie wissen – wir sind Ihr Partner für alle Fälle.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Möchten Sie sich noch genauer über beglaubigte Übersetzungen informieren? Werfen Sie einen Blick auf unsere Dienstleistungsbeschreibung auf unserer Webseite. Gerne beraten wir Sie und kümmern uns in kürzester Zeit um die komplette Umsetzung. Setzen Sie sich mit unserem Übersetzungsbüro einfach über unser Kontaktformular in Verbindung!

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